Nutzungsbedingungen

Token-Verkaufsvereinbarung
Gültig ab: 1. Januar 2025
Dieses Dokument ist keine Aufforderung zur Investition und stellt kein Angebot für digitale Währung, Rohstoffe, Wertpapiere oder eine andere Form der Anlage dar. Es bedarf keiner Registrierung oder Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde.
Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen des dezentralen AZXC-Token-Vertriebsevents und beschreibt die Rechte und Pflichten des Unternehmens und der Teilnehmer. AZXC-Token sind keine Wertpapiere und gewähren keine typischen Wertpapierrechte. Diese Vereinbarung, ihre Anhänge und andere zugehörige Dokumente stellen kein öffentliches Wertpapierangebot dar.
Der regulatorische Status von Kryptowährungen variiert je nach Gerichtsbarkeit. Der Wert von AZXC-Token und anderen digitalen Vermögenswerten unterliegt erheblichen Marktschwankungen, die zu Gewinnen oder Verlusten führen können. Alle Gewinne aus Transaktionen mit AZXC-Token können je nach Gerichtsbarkeit des Teilnehmers der Kapitalertragsteuer oder anderen anwendbaren Steuern unterliegen.
Nichts in dieser Vereinbarung, auf der Website oder in zugehörigen Dokumenten ist als Angebot, Aufforderung, Empfehlung oder Finanzberatung zum Kauf, Verkauf oder zur Durchführung von Transaktionen mit AZXC-Token oder anderen digitalen Vermögenswerten zu verstehen. Die Teilnehmer sind allein dafür verantwortlich zu beurteilen, ob solche Transaktionen ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen und ihrer Risikotoleranz entsprechen. Das Unternehmen empfiehlt dringend, vor der Teilnahme am Token-Vertriebsevent unabhängige und qualifizierte Rechts-, Steuer- oder Finanzberater zu konsultieren.
Der Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen sind mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des möglichen teilweisen oder vollständigen Verlusts der eingesetzten Mittel. Teilnehmer sollten vor jeder Transaktion gründliche Recherchen durchführen. AZXC Exchange gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Wertentwicklung, des zukünftigen Werts oder der Kapitalrückzahlung in Bezug auf AZXC-Token. Das Unternehmen haftet nicht für finanzielle Verluste, die durch die Nutzung dieser Plattform oder die Teilnahme am Token-Vertriebsevent entstehen.
Durch die Nutzung dieser Plattform erklären sich die Teilnehmer mit dieser Vereinbarung, den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie, der Cookie-Richtlinie und allen anderen geltenden Richtlinien zur Nutzung von AZXC-Token einverstanden. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht für die Verwendung in Gerichtsbarkeiten bestimmt, in denen deren Verbreitung oder Nutzung gegen geltende Gesetze oder regulatorische Anforderungen verstoßen würde.
Wenn Sie AZXC-Token erwerben, dürfen Sie diese nicht interpretieren als:
Währungen;
Anleihen oder Aktien;
Wertpapiere oder Derivate, einschließlich kollektiver Anlagemodelle;
Rechte aus Verträgen, die Renditen garantieren oder Verluste vermeiden;
Rechte, Optionen oder Derivate im Zusammenhang mit Anleihen und Aktien.
DIESE TOKEN-VERKAUFSVEREINBARUNG (die „Vereinbarung“ und/oder das „Token-Vertriebsevent“) wird geschlossen zwischen der AZXC Exchange (das „Unternehmen“) und jeder Person (natürlich oder juristisch), die an diesem dezentralen, belohnungsbasierten Token-Vertriebsevent (der „Teilnehmer“) teilnimmt. Gemeinsam werden sie als die „Parteien“ bezeichnet.
PRÄAMBEL
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass das Unternehmen Beiträge über ein dezentrales Token-Vertriebsevent im Austausch gegen Token bis zur maximalen Token-Menge während des Zeitraums des Token-Vertriebsevents ermöglichen wird.
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass die eingeworbenen Mittel die Entwicklung einer Replatform (der „Plattform“) unterstützen werden, die Zahlungen und andere Dienstleistungen erleichtert.
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass die Bedingungen des Token-Vertriebsevents, die Token-Details und das Projekt auf der Website und im Whitepaper beschrieben sind.
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass das Unternehmen die gebotene Sorgfalt walten ließ, um die Richtigkeit der Informationen in dieser Vereinbarung und auf der Website sicherzustellen.
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass der dezentrale Charakter des Vertriebsevents nur für Teilnehmer gilt, die bestätigen, dass sie keine ausgeschlossenen Teilnehmer sind.
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass das Unternehmen nur die festgelegten Coins oder Token akzeptiert, es sei denn, es entscheidet nach eigenem Ermessen anders.
IN ERWÄGUNG DESSEN, dass das Unternehmen und der Teilnehmer anerkennen, dass Token ausschließlich nutzungsbasiert und mit der Plattformnutzung verbunden sind und keine Anteile, Wertpapiere, Eigentumsrechte oder Gewinnerwartungen darstellen.
DAHER VEREINBAREN DIE PARTEIEN ANGESICHTS DER GEGENSEITIGEN VEREINBARUNGEN HIERIN FOLGENDES:
1. Definitionen und Auslegung
1.1. AZXC-Token: Der von AZXC Exchange geschaffene und ausgegebene Token.
1.2. Plattform: Eine krypto-native Plattform, die dem Unternehmen gehört und von ihm betrieben wird.
1.3. Auflösungsereignis: Ein Ereignis, das die Auflösung oder Liquidation des Unternehmens erfordert.
1.4. Wechselkurs: Der auf Beiträge angewandte Umrechnungskurs, der anhand mehrerer unabhängiger Quellen ermittelt wird.
1.5. Maximale Token-Menge: Die Gesamtzahl der während des Vertriebsevents verfügbaren Token, die 2.275.000.000 AZXC nicht überschreitet.
1.6. Mindestbeitrag: Es gibt keine Mindestbeitragsanforderung, obwohl das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt eine einführen kann.
1.7. Teilnehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die am Token-Vertriebsevent teilnimmt.
1.8. Teilnahmebetrag: Der in USDT, ETH, BNB oder einer anderen akzeptierten Währung eingezahlte Betrag.
1.9. Preis: Der Preis des Token-Vertriebsevents liegt je nach Phase des Events zwischen 0,01 und 0,0495 USD pro AZXC. Der endgültige Startpreis von AZXC beträgt 0,05 USD pro Token.
1.10. Ausgeschlossener Teilnehmer: Eine Person oder Einheit aus einer Gerichtsbarkeit, in der die Teilnahme oder die Nutzung der Token verboten ist.
1.11. Projekt: Die Initiative, die das Token-Vertriebsevent zur Entwicklung und Erweiterung der Plattform vorantreibt.
1.12. Token-Vertriebsevent: Eine dezentrale, belohnungsbasierte Marketing- und Fundraising-Kampagne zur weiteren Entwicklung des Projekts und zur Steigerung der Markenbekanntheit.
1.13. Gesamtes Token-Angebot: 3.500.000.000 AZXC-Token, wovon 1.750.000.000, einschließlich bis zu 525.000.000 zusätzlicher Bonus-Token, im Community-Event zum Verkauf angeboten werden.
1.14. Wallet: Eine digitale, auf Ethereum basierende dezentrale Wallet, die für die Verwahrung und Übertragung von AZXC-Token erforderlich ist.
2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Token-Vertriebsevent gewährt kein Eigentum, keine Dividenden oder Stimmrechte am Unternehmen.
Token sind nicht erstattungsfähig und haben außerhalb der Plattform keinen inneren Wert.
Das Unternehmen behält die volle Entscheidungsfreiheit über die Plattformentwicklung und die Token-Verteilung.
Token dienen ausschließlich der Nutzung innerhalb der Plattform und sollten nicht als Finanzinstrumente betrachtet werden.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, neue Richtlinien oder Anpassungen der Token-Funktionalität auf der Grundlage von Markt- und regulatorischen Anforderungen einzuführen.
3. Token-Verteilung und -Übertragung
Alle vom Unternehmen zugewiesenen Token sind endgültig, und es gibt keine Rückerstattungen oder Stornierungen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht, Dekret, Verordnung, Vertrag oder Verwaltungsakt erforderlich und/oder in Klausel 4 dieser Vereinbarung festgelegt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Erwerb von Token jederzeit nach eigenem Ermessen zu verweigern oder zu stornieren.
3.1. Token werden erst nach Abschluss des Token-Vertriebsevents verteilt.
3.2. Teilnehmer müssen eine gültige Ethereum-kompatible Wallet-Adresse angeben.
3.3. Das Unternehmen haftet nicht für verlorene oder falsch adressierte Token aufgrund falscher Wallet-Adressen.
3.4. Token sind erst nach Abschluss des offiziellen Token-Vertriebsevents übertragbar.
4. Auflösungsereignis
4.1. Im Falle der Auflösung des Unternehmens können Teilnehmer Rückerstattungen erhalten, die dem Ermessen und den Verpflichtungen des Unternehmens unterliegen.
4.2. Rückerstattungen erfolgen anteilig an den verfügbaren Vermögenswerten und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen.
5. Beendigung
5.1. Diese Vereinbarung endet, wenn die Token verteilt wurden oder das Unternehmen dem Teilnehmer eine Rückerstattung gewährt.
5.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Vereinbarung im Falle rechtlicher oder regulatorischer Komplikationen zu kündigen.
6. Zusicherungen und Gewährleistungen des Unternehmens
6.1. Das Unternehmen ist eine rechtlich registrierte Einheit.
6.2. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
6.3. Die Vereinbarung verstößt nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften.
7. Zusicherungen und Gewährleistungen des Teilnehmers
7.1. Der Teilnehmer bestätigt, dass er kein ausgeschlossener Teilnehmer ist.
7.2. Der Teilnehmer versteht, dass Token keine Investitionen sind.
7.3. Der Teilnehmer verfügt über die erforderliche Erfahrung, um die mit blockchain-basierten Vermögenswerten verbundenen Risiken einzuschätzen.
8. Steuern und Freistellung
8.1. Der Teilnehmer ist für alle Steuern verantwortlich, die mit dem Erwerb von Token verbunden sind.
8.2. Das Unternehmen haftet nicht für Steuerpflichten, die dem Teilnehmer entstehen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust von Token aufgrund technischer Probleme oder Fehler des Teilnehmers.
9.2. Die Plattform wird „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.
10. Datenschutzrichtlinie
10.1. Das Unternehmen wird keine unnötigen personenbezogenen Daten erheben.
10.2. Das Unternehmen kann zusätzliche Unterlagen anfordern, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
11. Sicherheitsrisiken
11.1. Teilnehmer erkennen die mit der Blockchain-Technologie verbundenen Risiken an, einschließlich möglicher Hacks und technischer Ausfälle.
11.2. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Sicherheitslücken, die der Blockchain-Technologie inhärent sind.
12. Verschiedenes
12.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu ändern.
12.2. Mitteilungen werden per E-Mail oder auf der offiziellen Website veröffentlicht.
13. Änderungen
Änderungen müssen dokumentiert und von beiden Parteien vereinbart werden.
14. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Diese Vereinbarung unterliegt den anwendbaren blockchain-bezogenen Gesetzen und Vorschriften.
16. Gesamtvereinbarung
Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen.
ZUR URKUNDE DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am Tag des Inkrafttretens unterzeichnet.
Bei Fragen zu dieser Token-Verkaufsvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte unter:
support@azxcx.com